Anwendungen Einschlaghülse FERRADIX®

Die optimale Einschlaghülse für Verkehrszeichen, Stadtmobiliar, Absperrpfosten, Abfallbehälter, Zäune, Bolzplatztore, Briefkästen, Parkbänke, Fahrradbügel, Werbebanner und Wahlplakate

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Unsere Bodenanker werden häufig auch mit den Begriffen Bodendübel, Einschlaghülsen, Bodenhülsen, Erdanker und Pfostenträger bezeichnet. Alle diese Produkte der Verankerungstechnik dienen zur Befestigung von Straßenschildern, Absperrpfosten, Parkbänken, Holzpfosten, Zäunen, Stadtmobiliar wie Abfalleimer. Die Profi Einschlaghülsen für alle, die sich mit Verkehrstechnik, Galabau oder Facilitymanagement beschäftigen

Mehr Infos unter bei unserem Verkaufsleiter Herr Burgold unter +49 (0) 7024 9410-30 an oder ralph.burgold(at)straeb.de.

Produkteinsatz 

Die Produkte des FERRADIX®-Sortiments sind entwickelt zum Einsatz als Kleinfundamente in den Bereichen Verkehr, Werbung, Umzäunung, urbanes Mobiliar, Sportstätten, insbesondere: Verkehrs-, Hinweis- und Wanderwegschilder, Stadtmobiliar wie Bänke, Papierkörbe, Absperrpfosten, Geländer und Zäune.

Die auf unserer Webseite bzw. in Katalogen und Broschüren dargestellten Anwendungsbeispiele geben Ihnen eine Hilfestellung, welche Fundamente für welche Anwendung geeignet sind. Die Anzahl und die erforderliche Größe des jeweiligen Fundamentes ist jedoch entscheidend von den Faktoren Bodenart sowie Größe, Gewicht sowie Schnee- und Windlasten der jeweilig zu befestigenden Objekte abhängig. 

So ist beispielsweise die Befestigung eines Fahnenmastes mit einem Ferradix® Fundament nicht ohne Weiteres geeignet. Hinsichtlich der Verwendung unserer Produkte zur Fixierung größerer Objekte empfehlen wir daher dringend, die geplante Fundamentierung durch eine Statikberechnung absichern zu lassen. Die Haftung für Schäden aufgrund mangelnder oder fehlerhafter Statikberechnung ist ausgeschlossen.

Die Einhaltung bestehender Vorschriften zur Verwendung / Montage liegt beim Anwender der Fundamente. Hierbei sind u.a. die vom Gesetzgeber-, von Aufsichtsbehörden und den Berufsgenossenschaften erlassenen Vorschriften und Richtlinien hinsichtlich Ausführung, Unfallverhütung und Umweltschutz einzuhalten.

Vor Beginn der in dieser Anleitung beschriebenen Montagearbeiten muss zweifelsfrei sichergestellt sein, dass am Aufstellort des Objekts und des Wurzelpfahlfundaments keine Leitungen verlaufen wie elektrische Kabel, Leitungen für TV, Telefon oder Internet, Wasser- oder Gasrohre usw.. Für eine entsprechende Überprüfung des Untergrundes sollten die Schacht- bzw. Kabelpläne der Betreiber- bzw. Versorgungsunternehmen hinzugezogen und geeignete Kabel- bzw. Trassensuchgeräte eingesetzt werden.

Eine Einweisung zur Handhabung unserer Produkte und Anwenderschulungen durch unser Personal bzgl. der beispielhaften optimalen Anwendung und Nutzung unserer FERRADIX®-Produkte gehören selbstverständlich zum Serviceumfang, jedoch ohne Gewähr für die Anwendung im Einzelfall.

Haftung

Vorbehaltlich der vorstehenden Ausführungen (Produkteinsatz) sowie ggf. bestehender spezifischer Vertragsbestimmung gilt Folgendes.

Gebr. STRÄB GmbH & Co. KG (nachfolgend STRÄB genannt) haftet bei eigenem Vorsatz oder eigener grober Fahrlässigkeit in voller Höhe.

In Fällen einfacher Fahrlässigkeit von STRÄB haftet STRÄB nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Die Verletzung einer wesentlichen Pflicht liegt vor bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 

Die Haftung von STRÄB ist in diesem Fall auf vorhersehbare und typische Schäden beschränkt sowie pro Schadensfall auf die Summe der unter dem Vertrag bzw. Einzelbestellung, in dem die Pflichtverletzung erfolgt ist, gezahlten Vergütung. Für Schäden, die der Käufer oder Nutzer durch eine unsachgemäße Verwendung des Produkts, insbesondere durch eine Nichtbefolgung der Verwendungsanleitungen (Produkteinsatz) und Pflegehinweise verursacht, haftet STRÄB nicht. Im Übrigen ist die Haftung von STRÄB für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und für mittelbare Folgeschäden ausgeschlossen.

Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Einschränkungen der Haftung unberührt.

Für alle Ansprüche gegen STRÄB auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem [1] Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmten Zeitpunkt. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf von 5 Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein. Die vorstehenden drei Sätze gelten nicht bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Mängelgewährleistung.

Die vorstehenden Haftungs- und Verjährungsregeln gelten entsprechend auch für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen und (Unter-)Beauftragte von STRÄB.

Die umweltfreundliche Einschlaghülse zur Befestigung von Ladesäulen,  Außenleuchten, Parkbänken, Pollern, Absperrpfosten und Beschilderung

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Weniger Beton = weniger CO2 Emission

FERRADIX®  Erdanker haben zum Ziel, möglichst wenig Beton zu verwenden und so unnötige CO2 Emissionen zu vermeiden.

     

                                                                                                                                            Die Umwelt im Blick seit 1985

 

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